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Surfen ohne Barrieren


In Deutschland gibt es etwa 7 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Dazu gehören Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen. Für diese Nutzer ist das Internet häufig das wichtigste Kommunikationssmittel. Daher hat die Bundesregierung mit dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz die rechtlichen Vorgaben für einen barrierefreien Zugang zu elektronischen Informationsmedien geschaffen. Diese basieren auf den Empfehlungen der W3C-Initiative "Web Accessability Initiative" (WAI) und beschreiben detailliert die Regeln zur Realisierung barrierefreier Internetseiten.

Obwohl wir rein rechtlich von dieser Regelung nicht betroffen sind, war die Erreichbarkeit unseres Angebots für alle Nutzer ein wichtiger Grund für die technische, gestalterische und konzeptionelle Überarbeitung unseres Angebots "reiseland-niedersachsen.de". Dabei arbeiteten wir bei den Optimierungen im Sinne der Empfehlungen des W3C (XHTML und CSS) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Für uns steht bei der Barrierefreiheit aber nie die Vorschrift an sich, sondern immer die Praxistauglichkeit unserer Lösung im Vordergrund. Daher haben wir den Internetauftritt testen und durch unseren Dienstleister Cybay New Media optimieren lassen.

Da für uns Barrierefreiheit kein Selbstzweck ist, sondern neben dem direkten Nutzen für behinderte Menschen gleichzeitig einen Gewinn für die Usability und die Zugangsmöglichkeiten aller Zielgruppen bedeutet, freuen wir uns über Ihre Anregungen, um unser Angebot stetig zu verbessern.


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