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Surfen ohne Barrieren
In Deutschland gibt es etwa 7 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Dazu gehören Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen. Für diese Nutzer ist das Internet häufig das wichtigste Kommunikationssmittel. Daher hat die Bundesregierung mit dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz die rechtlichen Vorgaben für einen barrierefreien Zugang zu elektronischen Informationsmedien geschaffen. Diese basieren auf den Empfehlungen der W3C-Initiative "Web Accessability Initiative" (WAI) und beschreiben detailliert die Regeln zur Realisierung barrierefreier Internetseiten. Einstellung Schrift![]() Einstellung Farben
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